
Hier finden Sie die aktuelle Gebührenordnung mit Stand vom 1. Januar 2010 - vorgesehen für Kurzcamper
Vorreservierungen: (nicht zusätzlich, wird mit verrechnet)
Einzelne + Familien Anmeldegebühr EUR 20,00
Gruppen Anmeldegebühr EUR 50,00
Storno 10% bei Rücktritt 14 Tage vor Termin
Tagesgebühren 1. Personengebühr |
Kinder (bis
15) |
EUR 2,00 |
2. Unterkunft |
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EUR 2,50 EUR 4,00 EUR 5,00 EUR 6,00 EUR 1,50 EUR 1,00 |
Bei Übergrößen kann auf den Zelt- bzw. Wohnwagenpreis ein Aufschlag erhoben werden. |
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3. Heim |
2-Bett-Zimmer/Nacht 3-Bett-Zimmer/Nacht Bettwäsche |
EUR 30,00 EUR 40,00 EUR 5,00 |
(eigene Bettwäsche/Schlafsäcke nicht erlaubt!) |
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4. Nebenkosten |
Strom pauschal pro Tag oder nach kw Anschlußgebühr + je kw Umweltabgabe (auf Müll + (Warm-)Wasser)) |
EUR 1,50 EUR 1,50 EUR 0,50 EUR 1,50 |
5. Besucher und Übernachtungsgäste |
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EUR 4,00 EUR 3,50 EUR 2,00 |
6. Tages- und Kurzbesucher/Badegäste |
je Besucher zzgl. eventueller Parkgebühren |
EUR 2,00 |
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DKV-Mitglieder erhalten gegen Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises 25 % Rabatt (außer 4.) Ab dem 3. Tag des Aufenthaltes wird 10 % Rabatt gewährt.
Dauercamping:
Dauercamping erferut sich größter Beliebtheit am Edersee. Nutzen Sie das Idyll am Edersee um auszuspannen...auf Dauer:
Kategorie 1 bis 60 qm € 600,00 EUR,
Kategorie 2 bis 100 qm € 710,00 EUR und
Kategorie 3 über 100 qm € 820,00 EUR.
Die Nutzungsgebühr beinhaltet eine Belegung mit bis zu zwei Erwachsenen und der zum Hausstand gehörenden minderjährigen Kinder in der Sommersaison sowie die Gebühr für das Bereithalten des Platzes bzw. Abstellen des Wohnwagens außerhalb der Öffnungszeiten, außerdem das Parken von einem Pkw. Bei 3 und mehr Erwachsenen erhöhen sich die Gebühren in den jeweiligen Kategorien um 30,00 EUR/35,00 EUR bzw. 40,00 EUR jährlich. DKV-Mitglieder die für sich und die in ihrem Hausstand lebenden Angehörigen eine mindestens 5-jährige DKV-Mitgliedschaft nachweisen erhalten 25 % Rabatt. Bei DKV-Mitgliedschaften unter 5 Jahren beträgt der Rabatt 12,5 %. Die Mitgliedschaft aller als gebührenfrei nutzungsberechtigt eingetragenen Personen ist jährlich der Verwaltung nachzuweisen. Wurden in der letzten Saison keine Nachweise für alle Nutzungsberechtigten erbracht, haben wir Sie mit den höheren Gebühren belastet.